EBVG
Das Erdölbevorratungsgesetz (ErdölBevG) regelt die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen in Deutschland. Zur Sicherung der Energieversorgung werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Erdöl, Erdölerzeugnisse und -halbfertigerzeugnisse durch den Erdölbevorratungsverband als Vorrat gehalten. Das Gesetzt wurde in den 1970er Jahren als Reaktion auf die Ölkrise (Ölpreisschock) erlassen und soll die Ölversorgung der Bundesrepublik mit Benzin, Diesel, Heizöl und Kerosin für mindestens 90 Tage sicherstellen, auch wenn sämtliche Lieferungen aus dem Ausland ausfallen.
Auch bekannt unter:
Erdölbevorratungsgesetz
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ErdölBevG
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EBVG